Wohnen ist und bleibt ein Menschenrecht – auch für Einkommensarme!

Die „angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt“ ist seit Jahren in aller Munde. Vielerorts gleicht das Anmieten einer bezahlbaren Wohnung schon für Menschen mit einem Normaleinkommen einem Glücksspiel. Noch härter ist der Konkurrenzkampf auf dem Wohnungsmarkt allerdings für Menschen, die auf Sozialleistungen von Jobcentern und Sozialämtern angewiesen sind, ebenso für diejenigen, die sich mit viel zu geringen Löhnen durchschlagen müssen. Schon das Finden einer geeigneten Unterkunft ist oft fast aussichtslos. Ist diese Hürde trotzdem überwunden, stellt sich für viele das Problem, die Wohnkosten zu decken.

Für Menschen, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, gelten dabei Obergrenzen für eine „angemessene Miete“. Als Folge kommt es zur sogenannten “Wohnkostenlücke”: Über 300.000 Menschen müssen im Schnitt über 100 Euro im Monat aus ihrem Regelsatz für die Unterkunftskosten aufbringen.

Das Bündnis “AufRecht bestehen” will dies nicht länger hinnehmen und ruft zu Protesten auf. Dafür hat das Bündnis dieses Flugblatt entwickelt:

 

 

           Wohnen ist und bleibt

         ein Menschenrecht!

 

Die „angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt“ ist seit Jahren in aller Munde. In weiten Teilen der Republik gleicht das Anmieten einer bezahlbaren Wohnung schon für Menschen mit einem Normaleinkommen einem Glücksspiel.

Wohnungsmisere: Einkommensarme besonders betroffen

Noch einmal härter ist der Konkurrenzkampf auf dem Wohnungsmarkt allerdings für Menschen, die auf Sozialleistungen von Jobcentern und Sozialämtern angewiesen sind, ebenso für diejenigen, die sich mit viel zu geringen Löhnen durchschlagen müssen.

Schon das Finden einer geeigneten Unterkunft ist für einkommensarme Menschen vielerorts nahezu aussichtslos. Ist diese Hürde trotzdem überwunden, stellt sich für viele zunehmend das Problem, die Wohnkosten zu decken. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung von 2021 haben fast 13 Prozent der Mieterhaushalte nach Abzug der Miete weniger als das Existenzminimum zur Verfügung. Die Anzahl der Sozialwohnungen hat sich in den letzten 20 Jahren halbiert. 15 Millionen grundsätzlich anspruchsberechtigten Mieterhaushalten stehen bundesweit weniger als 1,1 Millionen Sozialwohnungen gegenüber.

„Wohnkostenlücke“: Fast 320 000 Haushalte zahlen drauf

Trotz der katastrophalen Situation auf dem Wohnungsmarkt gelten für Menschen, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, wieder Obergrenzen für eine „angemessene Miete“. Diese waren während der Coronapandemie zeitweilig ausgesetzt worden. Anfang dieses Jahres endete dann für viele die Karenzzeit in Bezug auf die Kosten der Unterkunft.

Gilt die Miete dem Jobcenter nicht mehr als „angemessen“, werden Betroffene aufgefordert, die Wohnkosten zu senken, was angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt nahezu unmöglich ist. Nach erfolgten Kürzungen müssen die betroffenen Leistungsberechtigten daher die Miete teilweise aus den Regelsätzen zum Lebensunterhalt finanzieren, sich ihr Bedürfnis nach einem Dach über dem Kopf also buchstäblich vom Munde absparen. Einer kleinen Anfrage der Gruppe der Linkspartei im Bundestag zufolge bestand 2023 bei über 300.000 Haushalten eine Lücke von durchschnittlich 107 Euro zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Wohnkosten.

Sozialstaat verteidigen, Mietenstopp, Wohnungskonzerne enteignen!

 

Die von Teilen der Politik wiederholt angefachten Debatten um vermeintlich zu hohe Sozialleistungen ignorieren diese Fakten, mit denen einkommensarme Menschen täglich konfrontiert sind.

Den fortwährenden Angriffen auf die Grundfesten des Sozialstaates setzen wir unsere Forderung nach armutsfesten Löhnen und Grundsicherungsleistungen sowie einer drastischen Reduzierung der Wohnkosten entgegen!

 

Wir wollen uns nicht vereinzeln lassen und mit unseren Problemen alleine dastehen. Wir setzen auf Solidarität, gegenseitige Hilfe und gemeinsames Handeln.

Lasst euch bei Problemen mit Vermieter oder Jobcenter nicht einschüchtern, sondern redet mit euren Nachbar*innen und lasst euch beraten. Als erste Hilfe bei einer Kostensenkungsaufforderung gibt es vom Bündnis „AufRecht bestehen“ eine kurze Broschüre: (https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/830-arbeitshilfe-zu-kostensenkungsaufforderungen)

 

 Gemeinsam mit vielen anderen Gruppen und Bündnissen fordern wir:

 

  • Stopp von „Zwangsumzügen“, Stopp von „Kostensenkungsaufforderungen“, solange es nicht deutliche Verbesserungen auf dem Wohnungsmarkt gibt!
  • Bei Anspruch auf Grundsicherungsleistungen Übernahme sämtlicher Wohnkosten inklusive Energiekosten! Ebenso Übernahme von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen!
  • Mietenstopp und Mietendeckel im Bestand!
  • Deutliche Begrenzung der Umlagemöglichkeiten bei Modernisierung!
  • Aufhebung der zeitlichen Begrenzung der Preisbindung im sozialen Wohnungsbau!
  • Überführung von Wohnungs- und Energiekonzernen in gesellschaftliches Eigentum!

  

Weitere Informationen?

Adressen von Beratungsstellen und weiteren Unterstützungsnageboten sind unter anderem verzeichnet unter:

und auf den Webseiten der Wohlfahrtsverbände.

Zum Thema Wohnen – Positionen und Arbeitshilfen des Bündnisses ‚AufRecht bestehen‘:

  • Wohnen ist Menschenrecht
    Eine Wohnung ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Wohnen ist für jeden Menschen ein existenzielles Bedürfnis. Eine Wohnung, in der man sich zuhause fühlt, ist Grundvoraussetzung für das psychische Wohl und die Teilhabe an der Gesellschaft…
    Positionspapier des Bündnisses ‚AufRecht bestehen‘
    https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten
  • Explodierende Energiepreise!
    Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme stehen im Sozialrecht zur Verfügung?
    Arbeitshilfe zur möglichen Übernahme rasch steigender Energiekosten
    https://www.erwerbslos.de/images/Handreichung_%C3%9Cbernahme-Energiekosten_19.08.2022.pdf