Statut der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP)
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Beitragsordnung
Entspricht der Aufbau der Partei in einem Gebiet noch nicht der vom Statut bestimmten Organisationsstruktur, so regelt der Parteivorstand in Abstimmung mit den betreffenden Gliederungen der Partei die Aufteilung der abzurechnenden Mitgliedsbeiträge.
Der Gruppen- und Kreisanteil steht grundsätzlich für die betriebliche, örtliche und regionale Arbeit zur Verfügung. Gibt es keine Kreisorganisation, dann steht den Gruppen grundsätzlich auch der Kreisanteil zu. Nur mit der Zustimmung der betroffenen Gruppen können anderslautende Regelungen in der Bezirks- oder Landesorganisation oder auf Bundesebene getroffen werden.
Die Beiträge sind monatlich abzurechnen.
3. Zusätzliche Zahlungen von Parteigliederungen an nächsthöhere Vorstände können von diesen nicht angeordnet werden.
4. Zu besonderen politischen Anlässen ist der Parteivorstand berechtigt, Spendenmarken herauszugeben. Diese werden – wenn nichts anderes beschlossen wurde – wie Beiträge an den Parteivorstand abgerechnet.
Die Spendenmarken für die UZ werden hundertprozentig abgerechnet.
Statut der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP)
Beschlossen auf dem 12. Parteitag der DKP
in Mannheim
16.-17. Januar 1993
Geändert wurde das Statut:
auf dem 13. Parteitag der DKP
in Dortmund
2.-4. Februar 1996
auf dem 16. Parteitag der DKP
in Düsseldorf
30. November/1. Dezember 2002
auf dem 20. Parteitag der DKP
in Mörfelden-Walldorf
2./3. März 2013
auf dem 21. Parteitag,
in Frankfurt/Main
14./15.11.2015
auf dem 22. Parteitag der DKP,
in Frankfurt/Main
02. – 04.03.2018.
und auf dem 23. Parteitag der DKP,
in Frankfurt/Main
28.02. – 01.03.2020.
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