Das Bundesverfassungsgericht hat den Versuch, die Existenz der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) mit bürokratischen Mitteln zu gefährden und ihr die Kandidatur bei den Bundestagswahlen zu verbieten, zurückgewiesen.
Die Begründung ist eine schallende Ohrfeige für den Bundeswahlleiter und bestätigt außerdem, dass die DKP eine aktive politische Partei ist, so wird zum Beispiel auf die Kundgebung der DKP zum 80. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion verwiesen.
Dieser Beschluss ist nicht nur das Ergebnis unserer juristischen und politischen Argumentation, sondern vor allem ein Ergebnis der großen nationalen, wie internationalen Solidarität, die wir erfahren haben. Wir bedanken uns dafür von ganzem Herzen! Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig Solidarität ist und was sie bewegen kann.
Für uns sind diese Solidarität und der Erfolg ein Auftrag jetzt mit aller Kraft in den Wahlkampf zu gehen, um unsere politischen Inhalte und um die Stärkung der DKP zu kämpfen – jetzt erst recht. Der Sieg für die DKP ist auch ein kleiner Etappensieg im Kampf gegen den Abbau demokratischer Rechte, gegen den reaktionären Staatsumbau – hier müssen wir gemeinsam weiterkämpfen.